Antriebsleistung

Als Antriebsleistung wird die an der Wellenkupplung verfügbare Leistung des Antriebs bezeichnet. Die Einheit ist Watt (W). Bei größeren Antriebsleistungen werden zweckmäßige Einheiten wie kW oder MW verwendet. 

Die Serienpumpen sind meist ihren Antriebsmotoren fest zugeordnet. Ihre Antriebsleistung wird nach dem größten Leistungsbedarf im zugelassenen Betriebsbereich ausgewählt und bei Normmotoren (Ausführung nach IEC) auf die nächstgrößere Stufe der Motorenleistung aufgerundet. Diese auf dem Motorleistungsschild von Normmotoren ausgewiesene Nennleistung darf im Dauerbetrieb um nicht mehr als 3 % überschritten werden. Weitere Sicherheitszuschläge für möglichen späteren Verschleiß oder Ablagerungen sind bei Serienpumpen nicht üblich, da sich ihr Leistungsbedarf als Funktion des Förderstroms an der oberen Grenze des Betriebsbereiches i. d. R. nur wenig verändert (siehe Kennlinien).

Kreiselpumpen in der Einzelfertigung werden nach ihrem Betriebspunkt ausgelegt. Ihre Antriebsleistung muss immer größer sein als der Leistungsbedarf (P) der Pumpe. Gründe dafür können sein: Leistungserhöhung durch Abweichung vom Berechnungspunkt, variable Betriebspunkte, Drehzahlabweichungen (siehe Affinitätsgesetz), Veränderungen der Dichte des Fördermediums, Bautoleranz, späterer Verschleiß oder Ablagerungen in den Pumpen.
Für diese Einflüsse genügt bei Reinwasserpumpen der Einzelfertigung ein Zuschlag zwischen 10 und 20 %.

Die Sicherheitszuschläge können vom Pumpenbesteller oder durch technische Regelwerke festgelegt werden. siehe Abb. 1 Antriebsleistung

Zur Dimensionierung des Antriebs bei Abwasserpumpen sind ggf. Zuschläge aufgrund von Problemen beim Anlaufvorgang, wechselnder Dichte des Fördermediums, hohem Verschleiß, Einzelbetrieb von Parallelpumpen (siehe Parallelbetrieb), umgebungsbedingten Einflüssen (z. B. Tropenzuschlag) oder bei Regelung mit übersynchronen Drehzahlen (siehe Synchrondrehzahl) nötig.