Auffüllen

Das Auffüllen der Saugleitung mit Flüssigkeit muss bei einer nicht selbstansaugenden Kreiselpumpe vor dem Anlaufvorgang (siehe Pumpenanlage) erfolgen. Ist das Sauglaufrad bei Stillstand nicht überflutet, kann ein Fußventil oder eine Rückschlagklappe unterhalb des niedrigsten Wasserspiegels in der Saugleitung angeordnet werden. Diese Ausführung ist nur auf kleine Nennweiten beschränkt und es kann zu Druckstößen kommen, wenn das Fußventil oder die Rückschlagklappe durch die Rückströmung beim Abschalten plötzlich schließt. Aus diesem Grund werden Fußventil, Pumpengehäuse, Armaturen sowie Rohrleitung mit einem Sicherheitszuschlag gegenüber der höchsten statischen Druckbelastung bemessen. Zum Schutz der Pumpe selbst wird meist eine weitere Rückschlagklappe in der Druckleitung eingebaut. Diese Anordnung arbeitet dann störungsfrei, wenn die druckseitige Klappe früher als die saugseitige schließt. 

Kommen Fußventil oder Rückschlagklappe in der Saugleitung nicht in Betracht, werden die Pumpen vor dem Anfahren durch Entlüftung der Saugleitung und Pumpe aufgefüllt. Kleinere Pumpen mit Fußventil werden mitunter auch durch ein Fülltrichterventil manuell aufgefüllt. 

Ein Fußventil erhalten trotz der Nassaufstellung auch die Bohrlochwellenpumpen, wenn die Welle in wassergeschmierten Gummilagern (siehe Gleitlager) geführt ist und bei größeren Einbautiefen einige Lager oberhalb des Wasserspiegels liegen. So bleiben alle Lager ständig überflutet, da diese auch während der Anlaufzeit Wasser benötigen. Bei selbstansaugenden Pumpen muss vor der Inbetriebnahme die Selbstansaugeinrichtung mit Förderflüssigkeit gefüllt sein.