Abnahmeversuch
Der Abnahmeversuch wird oft auch als Abnahme bezeichnet. Hierbei werden in einem Versuch die zwischen dem Auftraggeber und -nehmer im Liefervertrag festgesetzten technischen Garantien durch Messen der garantierten Größen nachgewiesen. Dabei kommen definierte Abnahmeregeln zur Anwendung. Darüber hinaus kann der Abnahmeversuch zur Überprüfung weiterer technischer Größen und Eigenschaften der Pumpe dienen, soweit diese Gegenstand der technischen Garantie sind. Dazu gehören stabile Drosselkurve, Null- und Grenz-Leistungsbedarf, Rücklaufdrehzahl, Leckverlust, Laufruhe sowie Geräusche. Als Ort für den Abnahmeversuch kommt das Pumpenprüffeld des Pumpenherstellers oder eines neutralen Instituts oder bei Kreiselpumpen mit sehr großem Leistungsbedarf und nicht demontierbaren Gehäusen (z. B. Betongehäusepumpe) die Pumpenanlage vor Ort in Frage. Ort, Zeitpunkt, Umfang und Kosten des Abnahmeversuches sind im Liefervertrag zu vereinbaren.
siehe Abb. 6 Kühlwasserpumpe
Vor Durchführung des Abnahmeversuches sollten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer folgende Fragen geklärt und mit in die Auftragsbestätigung aufgenommen werden: Welche Abnahmeregeln kommen zur Anwendung? Welche Messunsicherheiten sind zulässig? Welche Betriebspunkte auf dem Pumpenprüffeld können mit kaltem Wasser oder mit der eigentlichen Förderflüssigkeit geprüft werden? Soll mit voller oder darf mit verminderter Drehzahl gefahren werden? Welche Formeln der Wirkungsgradaufwertung sollen angewendet werden? Welche Betriebsbedingungen liegen beim Abnahmeversuch in der Anlage vor oder müssen noch geschaffen werden? Beim Vergleich des aus den Messdaten ermittelten und garantierten Wirkungsgrades kann auch die Frage von Bonus (Überschreitung) oder Malus (Unterschreitung) eine Rolle spielen.