Garantie
Unter der Garantie wird im Zusammenhang mit dem Abnahmeversuch einer Kreiselpumpe eine Gewährleistung vertraglich vereinbarter physikalischer Größen und technischer Eigenschaften der Pumpe verstanden (siehe auch Gewährleistungstoleranz).
In der Abnahmeregel DIN EN ISO 9906 und des Hydraulic Institute (HI) wird der Begriff Garantie im technischen Sinne verwendet. Danach sind die vertraglich festgelegten Werte die Grundlage für die Nachprüfung im Abnahmeversuch. Die Festlegung der dabei zu garantierenden Größen und Eigenschaften richtet sich nach der Ausführung und dem Verwendungszweck der Kreiselpumpe.
Zum Erfüllen der Garantie müssen die im Kaufvertrag garantierten Kennwerte der Pumpe beim Abnahmeversuch innerhalb der Toleranzbereiche der Messergebnisse liegen, wie sie in der DIN EN ISO 9906 oder HI festgelegt sind.
Jede genaue Garantieprüfung ist mit Kosten verbunden, die immer im wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Anschaffungspreis der Pumpe stehen sollten. Es wird grundsätzlich auch nicht festgelegt, welche Rechte und Pflichten entstehen, wenn festgelegte Werte nicht erreicht werden.