Wasserhärte
Der Begriff der Wasserhärte beschreibt das Vorhandensein von im Wasser gelösten Ionen der Erdalkalimetalle sowie deren anionischen Partnern. Der Härtegrad wird durch den pH-Wert bestimmt und gibt die Konzentration von Kalzium- (Ca2+) und Magnesiumionen (Mg2+) sowie in einigen Spezialfällen (z. B. bei Meerwasser) auch Strontium- und Bariumionen an. Da diese Ionen unlösliche, nicht gewünschte Verbindungen (Kalk, Kalkseifen) bilden, muss der Wasserhärtegrad bei der Planung berücksichtigt werden. Härtehydrogenkarbonat (bisher: Karbonathärte) ist der Anteil an "Härte-Ionen", der den im Wasser vorhandenen Hydrogenkarbonat und Karbonationen äquivalent ist (z. B. Ca(HC03)2-Anteil). Die Härte des Wassers wird dabei als Stoffmengenkonzentration der "Härte-Ionen" in mmol/l angegeben.
Es gibt einen Zusammenhang zwischen Härteangaben in der gesetzlichen Einheit mmol/l sowie der früher üblichen in- und ausländischen Härteangaben in Grad. siehe Abb. 1 Wasserhärte

Abb. 1 Wasserhärte: Umrechnung der Härtegrade und Einheiten (nach DIN 38409, Teil 6)
Die Wasserhärte ist auch für die Ausbildung einer korrosionsschützenden Kalkrostschutzschicht und für die Neigung zur Kesselsteinbildung von Bedeutung. Dieser Neigung wird in Brauch- und Kühlwässern durch Enthärten (z. B. Entfernung der Härtebildner), Zugabe von Polyphosphaten oder durch Komplexbildner begegnet.