Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme bezeichnet die erstmalige Benutzung einer Maschine oder Anlage durch den Betreiber, die erst erfolgen darf, wenn die Anforderungen an diese nach den entsprechenden EG-Richtlinien wie z. B. durch Herstellererklärung und CE-Zeichen dokumentiert sind. In der Kreiselpumpentechnik sind für den störungsfreien Betrieb der Pumpe von der Anlieferung bis zur Inbetriebnahme neben deren Zustand auch alle in Kontakt stehenden Komponenten (z. B. Fundament) mit einzubeziehen.
Gesamtmaßnahmen für einen störungsfreien Betrieb
Allgemein
- Überprüfung der Pumpen und deren Zubehör auf Vollständigkeit des Lieferumfangs sowie evtl. Transportschäden
- Organisation und Überwachung sach- und fachgerechter Baustellentransporte bis zum Pumpenfundament
- Herstellung der Betriebsbereitschaft der Pumpen
- Prüfung aller für den Pumpenschutz installierten Einrichtungen
- technische Einweisung des Kundenpersonals in Funktion und Handhabung der Pumpen/Systeme.
Kontrolle
- Maßhaltigkeit der Fundamente, Aussparungen und Durchgänge in Übereinstimmung mit genehmigten Fundament- und Aufstellungsplänen
- fachgerechtes und schwundfreies Vergießen der Fundamentschrauben und -rahmen
- Spülbetrieb und Pumpen der Ölsysteme
- vorzusehende Feinsiebe in Zulaufleitungen
- Sicherstellung verwindungsfrei auf den Fundamenten aufgestellter Pumpen-Getriebe-Motoren zur Vermeidung unzulässiger Schwingungen und vorzeitiger Schäden
- spannungsfrei verlegte Rohrleitungsanschlüsse und ggf. Nachkontrolle aus Rohrleitungsanpassungen
- Ausrichtung der Pumpen-Getriebe-Motorkupplungen nach Herstellervorschrift
- endgültige Feinausrichtung von Pumpe-Getriebe-Motor und deren Überwachung
- Durchführung von Drehrichtungskontrollen
Überwachen
- folgerichtige Montageschritte gemäß Betriebsanleitungen
- Montage von Hilfssystemen (Freilauf-Rückschlagventile und Rohrleitungen, Ölversorgung und Kühlsysteme)
- Füllung der Ölanlagen und Lagerschmiersysteme
- Inbetriebnahme, Testläufe und Probebetriebe mit Dokumentation wichtiger Betriebsdaten