Herstellererklärung

Eine Herstellererklärung im Sinne der Maschinenrichtlinie 98/37/EG vom Juni 1998 wird durch den Hersteller selbst oder einen Bevollmächtigten für eine Maschine oder Maschinenanlage/-teil ausgestellt, um die Ware in den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union zu bringen. Mit dieser Ware müssen bestimmte Konformitätserklärungen wie bspw. die CE-Kennzeichnung mitgeliefert werden. 

Mit der Neufassung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) vom Mai 2006 ersetzt ab dem 29. Dezember 2009 eine Einbauerklärung die Herstellererklärung rechtsverbindlich. Danach muss ein Hinweis enthalten sein, dass die Inbetriebnahme einer Maschine untersagt ist, solange nicht für alle Komponenten die Konformität mit dieser Richtlinie festgestellt wurde.